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Dokument-ID: 253031
2.12 Entlassung wegen strafbarer Handlungen, Vertrauensunwürdigkeit (Arbeiter)
Strafbare Handlung
Arbeiter können entlassen werden, wenn sie einen Diebstahl, eine Veruntreuung oder eine sonstige strafbare Handlung begehen, die sie des Vertrauens des Arbeitgebers unwürdig macht.