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Dokument-ID: 1023777
5 Kollektivverträge und die Konsequenzen einer falschen KV-Auswahl bei GPLA-Prüfungen
Allgemeines
Gem § 49 ASVG sind unter Entgelt die Geld- und Sachbezüge zu verstehen, auf die der pflichtversicherte Dienstnehmer (Lehrling) aus dem Dienst(Lehr)verhältnis Anspruch hat oder die er darüber hinaus aufgrund des Dienst(Lehr)verhältnisses vom Dienstgeber oder von einem Dritten erhält.