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FORUM Media (red) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.2 Pflegekarenz und Pflegeteilzeit

Allgemeine Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Vereinbarung einer Pflegekarenz bzw Pflegeteilzeit sind:

  • Arbeitsverhältnis muss ununterbrochen drei Monate gedauert haben
  • Schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Pflege und/oder Betreuung von nahen Angehörigen, denen zum Zeitpunkt des Antritts der Pflegekarenz Pflegegeld ab der Pflegestufe 3 nach § 5 BPGG mit Bescheid zuerkannt wurde
  • Bei Pflege und/oder Betreuung von nachweislich demenziell erkrankten oder minderjährigen nahen Angehörigen genügt die Zuerkennung von Pflegegeld der Stufe 1
  • Die Pflegekarenz kann nicht für Zeiten eines Beschäftigungsverbots nach dem MSchG, einer Elternkarenz oder eines Präsenz- bzw Zivildienstes vereinbart werden
  • Dauer der Pflegekarenz bzw -teilzeit: mindestens ein Monat, maximal drei Monate

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