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Dokument-ID: 252751
6.4 Ermittlung des Existenzminimums
Allgemeiner Grundbetrag, Unterhaltsgrundbetrag, Unterhaltssteigerungsbetrag
Von der Berechnungsgrundlage (das der Berechnung zugrunde liegende Nettoeinkommen des Arbeitnehmers, vgl § 291 EO) hat dem Arbeitnehmer ein Existenzminimum zu verbleiben (vgl § 291a EO). Dieses wird automatisch mit einer Anpassung der Ausgleichszulagenrichtsätze um den gleichen Faktor neu berechnet.