1.9 Kettenarbeitsvertrag
Die österreichische Rechtsordnung enthält keine allgemeinen Regelungen zu „Kettenarbeitsverträgen“. Insbesondere besteht keine allgemeine arbeitsrechtliche Norm, die vorsieht, dass befristete Dienstverhältnisse bei Aneinanderreihung unter bestimmten Voraussetzungen zu unbefristeten werden. Einzelne gesetzliche Bestimmungen sehen im Gegenteil die rechtliche Zulässigkeit der Aneinanderreihung von befristeten Arbeitsverhältnissen ausdrücklich vor, so zB das ORF-Gesetz oder das Schauspielgesetz.