2.7.3 Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration
Arbeitsrechtliche Bestimmungen
Gem § 1152 ABGB hat ein Arbeitnehmer den Anspruch auf ein angemessenes Entgelt, gem § 6 AngG besteht Anspruch auch das ortsübliche Entgelt. Für die Höhe und die Fälligkeit von Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration gibt es, mit Ausnahme des Hausbesorgergesetzes (gilt nur für Arbeitsverhältnisse mit Abschluss bis 30.06.2000) und des Heimarbeitergesetzes, keine gesetzliche Regelung. Diese sind vorwiegend in Kollektivverträgen festgelegt. Eine Betriebsvereinbarung oder ein Arbeitsvertrag können diese Bestimmungen nur ergänzen oder für den Arbeitnehmer besser stellen.