5.4 Beschäftigungsverbote und Beschäftigungseinschränkungen gem MSchG
Mutterschutz
Im Mutterschutzgesetz (MSchG) sind zum Schutze der Gesundheit der werdenden Mutter und des Kindes Beschäftigungsverbote und Beschäftigungseinschränkungen verankert, die von den Arbeitgebern unbedingt eingehalten werden müssen. Diese Verbote und Beschränkungen beziehen sich auch auf zeitliche Eingrenzungen. Sind Änderungen (Kürzungen, Schichtarbeit) der Arbeit oder der Arbeitszeit zum Schutze der werdenden Mutter und des Kindes notwendig, haben sie keine Auswirkung auf das Entgelt der werdenden Mutter.