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Dokument-ID: 251864
7.3.2 Elternteilzeit mit Rechtsanspruch
Voraussetzungen
Einen Rechtsanspruch auf Elternteilzeit besteht für Dienstnehmerinnen,
- in Betrieben mit mehr als 20 Dienstnehmern,
- deren Dienstverhältnis zum Zeitpunkt des Antritts der Elternteilzeit ununterbrochen drei Jahre gedauert hat, und
- deren wöchentliche Normalarbeitszeit um mindestens 20 % reduziert wird und zwölf Stunden nicht unterschreitet (Bandbreite).