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Andreas Gerhartl | Praxiswissen | Fachbeitrag

5 Weiterbildungszeit

Die Neuregelung der Förderung von Bildungskarenz bzw Bildungsteilzeit wurde im BGBl verlautbart (BGBl I Nr 76/2025 und 78/20205). Das System wurde dabei auf ein Fördermodell ohne Rechtsanspruch umgestellt. Die neuen Bestimmungen treten mit Anfang 2026 in Kraft.

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