© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 243141

Angelika Groicher - FORUM Media (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.1 Pflegefreistellung (Pflegeurlaub)

Pflegefreistellung (Pflegeurlaub) bedeutet die bezahlte Freistellung von der Arbeitsleistung zur Pflege naher Angehöriger, die im gemeinsamen Haushalt leben, bzw zur Betreuung eines erkrankten Kindes, wobei darauf zu achten ist, dass es sich um keinen Urlaub handelt, sondern im einen sonstigen Dienstverhinderungsgrund.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Arbeitsrecht in unserem Shop! Zum Shop