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Severin Hammer - Sabine Barbach | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.1.5 Arbeitsort

Definition

Der Arbeitsort ist der Ort, an dem die Arbeitsleistung zu erbringen ist (OGH 28.06.2012, 8 ObA 10/12x).

Der Standort des Betriebs bei Vertragsabschluss ist – ausgenommen ausdrücklich anderslautende Vereinbarungen – regelmäßig der Arbeitsort.

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