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Severin Hammer - Sabine Barbach | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.1.7 Verpflichtung zu Dienstreisen

Definition Dienstreise

Eine Dienstreise ist ein Zeitraum, in dem der Arbeitnehmer über Auftrag des Arbeitgebers seinen Dienstort verlässt, um an einem anderen Ort seine Arbeitsleitung zu erbringen.

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