© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 250520

FORUM Media (aga) | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.4 Sozialversicherung und freie Dienstnehmer

An- und Abmeldung Sozialversicherung

Der Auftraggeber hat auch freie Dienstnehmer vor Arbeitsantritt beim zuständigen Krankenversicherungsträger anzumelden. Die Abmeldung eines freien Dienstnehmers hat binnen sieben Tagen nach Ende der Pflichtversicherung zu erfolgen.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Arbeitsrecht in unserem Shop! Zum Shop