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Dokument-ID: 293036
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Entgelt
Das Entgelt unterliegt grundsätzlich der freien Vereinbarung. Diese hat aber einen allfällig anwendbaren Kollektivvertrag zu berücksichtigen. Die Fälligkeit des Entgelts ist für Arbeiter und Angestellte unterschiedlich geregelt. Angestellten ist das Gehalt am Monatsletzten, Arbeitern am Ende der Lohnperiode zu bezahlen. Davon abweichende einzelvertragliche Vereinbarungen unter Berücksichtigung eines anwendbaren Kollektivvertrages sind möglich (Bezahlung im Voraus).