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Dokument-ID: 260977
1.2 Höhe und Fälligkeit der Kündigungsentschädigung
Für die Berechnung der Kündigungsentschädigung sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der vorzeitigen Auflösung des Dienstverhältnisses maßgeblich. Der Arbeitnehmer soll als Kündigungsentschädigung das bekommen, was ihm ohne eine unberechtigte Entlassung, einer rechts- oder terminwidrigen Kündigung, etc, zugekommen wäre. Er soll damit wirtschaftlich so gestellt werden, als wäre das Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß durch Arbeitgeberkündigung -beendet worden (OGH, 9 ObA3/16f).