© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 257690

FORUM Media (red) - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.2 Ermittlung des pfändbaren Einkommens

Grundsätzlich sind jene laufenden Bezüge pfändbar, die Einkommens- oder Einkommensersatzfunktion haben (vgl § 289 Abs 3 EO), zB Lohn, Gehalt, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe. Beihilfen sind dagegen nicht pfändbar, zB Familienbeihilfe, Wohnbeihilfe (vgl hiezu §§ 290, 290a EO).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Arbeitsrecht in unserem Shop! Zum Shop