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Dokument-ID: 241212
1.3 Kündigung von Angestellten und Arbeitern
Kündigungsfrist, Kündigungstermin
Angestellte können nur unter Einhaltung der in § 20 Abs 2 AngG vorgesehenen Kündigungsfristen und Kündigungstermine gekündigt werden, sofern nicht Abweichungen zulässigerweise vereinbart wurden. Für Arbeitgeber und Angestellte gelten verschiedene Mindest-Kündigungsfristen und Termine (§ 20 AngG).