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Dokument-ID: 252212
1.2.4 Mobbing
Unter Mobbing versteht man alle gegen einen Arbeitnehmer gerichteten Maßnahmen, die aus objektiver Sicht erhebliche Intensität erreichen. Laut OGH reichen bloße Sticheleien am Arbeitsplatz nicht aus, vielmehr ist Mobbing mit „Terror am Arbeitsplatz“ gleichzusetzen.