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Severin Hammer - Sabine Barbach | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.2.5 Kündigungsfristen und -termine

Definition Kündigung

Eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die ein – regelmäßig auf unbestimmte Zeit abgeschlossenes – Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet.

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