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Dokument-ID: 242758
2.7.5 Jubiläumsgelder und Jubiläumsgeschenke
Jubiläumsgelder sind Zuwendungen des Arbeitgebers aufgrund einer Bestimmung im Kollektivvertrag. Der Anspruch darauf kann auch in Betriebsvereinbarungen oder in Einzeldienstverträgen geregelt sein. Jubiläumsgeschenke sind freiwillige Leistungen des Arbeitgebers. Jubiläumsgelder wie auch Jubiläumsgeschenke können aus Geld- oder Sachzuwendungen bestehen.