Neu
Dokument-ID: 248060
6 Unbezahlter Urlaub
Unbezahlter Urlaub kann zwischen pflichtversichertem Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf Ansuchen des Arbeitnehmers vereinbart werden. Dieser unbezahlte Urlaub wird arbeitsrechtlich auch gerne als freiwillige Karenz bezeichnet.