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Dokument-ID: 242784
7.1.3 Teilzeitbeschäftigung und Arbeitsrecht
Mehrarbeit
Mehrarbeit ist nach der gesetzlichen Definition jede Arbeitsleistung, die über die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbarte Stundenanzahl hinaus angeordnet und/oder geleistet wird. Weitere Voraussetzungen für die Leistung von Mehrarbeit sind: