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Dokument-ID: 872159
7.4 Wiedereingliederungsteilzeit
Voraussetzungen
Nach einer längeren Erkrankung ist es für Arbeitnehmer oft nicht möglich und nicht sinnvoll sofort wieder ihrer Vollzeitbeschäftigung nachzugehen, weshalb die Wiedereingliederungsteilzeit für die schrittweisen Rückkehr zur normalen Arbeitszeit geschaffen wurde. Der Arbeitnehmer hat jedoch keinen Rechtsanspruch auf Gewährung einer Wiedereingliederungsteilzeit, sondern muss dies im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber schriftlich vereinbart werden.