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Dokument-ID: 896141
1.2 Arbeitszeit
Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen (= Prinzip der Nettoarbeitszeit). Arbeitszeit ist auch die Zeit, während der ein im Übrigen im Betrieb Beschäftigter in seiner eigenen Wohnung oder Werkstätte oder sonst außerhalb des Betriebes beschäftigt wird (§ 3 Abs 1 AZG).