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Dokument-ID: 251731
1 Dienstverhinderung – Einleitung
Das Thema Dienstverhinderung fällt dogmatisch betrachtet in den Bereich des Leistungsstörungsrechts. Die allgemeinen Regeln des Schuldrechts (§§ 918, 920, 1419, 1447 ABGB) werden, sofern arbeitsrechtliche Sondernormen bestehen, durch diese verdrängt.