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Neu Dokument-ID: 987597

Severin Hammer - Sabine Barbach | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.3.13 Bonuszahlungen

Definition

Bonuszahlungen an Arbeitnehmer sollen oftmals einen Leistungsanreiz und/oder eine Bindung an das Unternehmen bewirken. Regelmäßig sind in Bonusvereinbarungen Formulierungen dahingehend zu finden, wonach ein Arbeitnehmer seinen Bonus nur dann erhält, falls das Dienstverhältnis während des gesamten Zeitraums, auf den sich die Bonuszahlung bezieht, aufrecht ist. Wird das Arbeitsverhältnis jedoch vor diesem Zeitpunkt von welcher Seite auch immer beendet, wäre eine Vereinbarung wonach der Mitarbeiter keinen Bonus – auch keinen anteiligen Bonus – bekommen soll, unwirksam (§ 16 Abs 1 AngG; OGH 26.11.2013, 9 ObA 82/13v).

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