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Maria Brandstetter | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.3 Entlassung von Betriebsratsmitgliedern

Zustimmung des Gerichts

Mitglieder des Betriebsrates genießen besonderen Entlassungsschutz. Sie können nur dann wirksam entlassen werden, wenn vorher die Zustimmung des Gerichtes eingeholt wurde. Eine Entlassung ohne gerichtliche Zustimmung (weil sie nicht eingeholt wurde oder weil das Gericht die Klage auf Zustimmung abgewiesen hat) ist unwirksam. Das Arbeitsverhältnis mit dem Betriebsratsmitglied dauert unverändert weiter. Das Betriebsratsmitglied hat im Besonderen Anspruch auf die Weiterzahlung des vollen Arbeitsentgelts, dies auch dann, wenn es zwischenzeitig nicht gearbeitet hat.

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