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Dokument-ID: 256847
7.3.4 Gemeinsame Bestimmungen zur Elternteilzeit
Anspruch
Der Anspruch auf Elternteilzeit gilt nur für Eltern, die mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt leben bzw die Obsorge für das Kind innehaben. Weiters muss ein Nachweis erbracht werden, dass sich der andere Elternteil nicht gleichzeitig in Elternkarenz für dieses Kind befindet (§ 15j Abs 1 MSchG, § 8b Abs 1 VKG).