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Dokument-ID: 258069
2.9 Entlassung wegen Vertrauensunwürdigkeit (Angestellte)
Vertrauensunwürdigkeit
Vertrauensunwürdigkeit liegt vor,
- wenn der Angestellte eine Handlung oder Unterlassung begeht,
- die mit Rücksicht auf ihre Beschaffenheit und auf ihre Rückwirkung auf das Arbeitsverhältnis
- den Angestellten des dienstlichen Vertrauens seines Arbeitgebers unwürdig erscheinen lässt,
- weil dieser befürchten muss,
- dass der Angestellte seine Pflichten nicht mehr getreulich erfüllen werde,
- sodass dadurch die dienstlichen Interessen des Arbeitgebers gefährdet sind (Arb 11.182; 12.395).