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Maria Brandstetter - FORUM Media (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.1 Entlassung wegen Dienstunfähigkeit

Dienstunfähigkeit

Der Arbeitgeber ist zur Entlassung berechtigt, wenn der Arbeitnehmer unfähig ist, die versprochenen oder den Umständen nach angemessenen Dienste zu leisten. Das trifft dann zu, wenn dem Arbeitnehmer die zur Dienstleistung notwendigen körperlichen, geistigen oder rechtlichen Voraussetzungen

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