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Maria Brandstetter - FORUM Media (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.3 Entlassung wegen Pflichtverletzung, Missachtung von Anweisungen

Beharrliche Pflichtverletzung

Arbeiter können wegen Nichtbefolgung von konkreten Anweisungen entlassen werden, wenn sie dadurch „beharrlich“ ihre Pflichten vernachlässigen. Angestellte können entlassen werden, wenn sie die Arbeitsleistung „beharrlich“ verweigern oder sich gerechtfertigten Anordnungen des Arbeitgebers nicht fügen.

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