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Dokument-ID: 246022
2.3 Entlassung wegen Pflichtverletzung, Missachtung von Anweisungen
Beharrliche Pflichtverletzung
Arbeiter können wegen Nichtbefolgung von konkreten Anweisungen entlassen werden, wenn sie dadurch „beharrlich“ ihre Pflichten vernachlässigen. Angestellte können entlassen werden, wenn sie die Arbeitsleistung „beharrlich“ verweigern oder sich gerechtfertigten Anordnungen des Arbeitgebers nicht fügen.