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Dokument-ID: 1023434
2.9 Entgelt von dritter Seite
Allgemeines
Entgelte von dritter Seite werden regelmäßig im Rahmen von Lohnabgabenprüfungen einer Kontrolle unterzogen, ob Abgabenpflicht besteht oder nicht. Es gilt Abgabenpflicht – sowohl bei Trinkgeldern als auch bei Provisionszahlungen von Dritten – allerdings mit unterschiedlichen rechtlichen Vorgaben.