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Dokument-ID: 250935
1.3 Kündigungsentschädigung – Verfall des Anspruches
Der Arbeitnehmer hat nach rechts- oder terminwidriger Beendigung des Dienstverhältnisses den Arbeitgeber aufzufordern, die ihm zustehende Kündigungsentschädigung zur Abrechnung und Auszahlung zu bringen. Kommt der Arbeitgeber dieser Aufforderung nicht nach, so muss der Arbeitnehmer die Klage beim Arbeits- und Sozialgericht innerhalb von sechs Monaten ab dem Tag des Austritts aus dem Unternehmen bei sonstigem Verfall einbringen.