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Dokument-ID: 247609
4.3 Kündigung von Schwangeren und Müttern
Beginn und Dauer
Der Kündigungsschutz für Mütter beginnt mit der Schwangerschaft und endet
- sofern Karenz oder eine Teilzeitbeschäftigung nicht in Anspruch genommen werden, vier Monate nach der Entbindung,
- ansonsten im Regelfall vier Wochen nach Ende der Karenz oder der Teilzeitbeschäftigung.