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Maria Brandstetter - FORUM Media (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.3 Kündigung von Schwangeren und Müttern

Beginn und Dauer

Der Kündigungsschutz für Mütter beginnt mit der Schwangerschaft und endet

  • sofern Karenz oder eine Teilzeitbeschäftigung nicht in Anspruch genommen werden, vier Monate nach der Entbindung,
  • ansonsten im Regelfall vier Wochen nach Ende der Karenz oder der Teilzeitbeschäftigung.

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