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Dokument-ID: 253491
2.10 Entlassung wegen Untreue, ungerechtfertigter Vorteilsannahme (Angestellte)
Untreue
Ein Angestellter kann entlassen werden, wenn er im Dienste untreu ist oder sich in seiner Tätigkeit ohne Wissen und Willen des Dienstgebers von dritten Personen unberechtigte Vorteile zuwenden lässt.