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Dokument-ID: 1023245
2.6.5 Privatnutzung eines arbeitgebereigenen Kfz-Abstell- oder Garagenplatzes
Allgemeines
Besteht für den Arbeitnehmer die Möglichkeit, ein Kraftfahrzeug während der Arbeitszeit in Bereichen, die einer Parkraumbewirtschaftung unterliegen, auf einem Abstell- oder Garagenplatz des Arbeitgebers zu parken, ist monatlich ein Sachbezug anzusetzen. Ob es sich bei dem Kraftfahrzeug um ein arbeitnehmer- oder arbeitgebereigenes Fahrzeug handelt, spielt für den Ansatz des Sachbezugs keine Rolle.