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Neu Dokument-ID: 987454

Severin Hammer - Sabine Barbach | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.1.2 Salvatorische Klausel

Definition

Als salvatorische Klausel bezeichnet man eine Bestimmung in einem Vertrag, die regelt, welche Rechtsfolgen eintreten sollen, wenn sich einzelne Vertragsbestandteile als unwirksam oder undurchführbar erweisen sollten.

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