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Severin Hammer - Sabine Barbach | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.1.1 Vertragsparteien

Definition

Die Vertragsparteien – sohin der Arbeitgeber einerseits und der Arbeitnehmer andererseits – sind essentialia negotii des Arbeitsvertrages, sodass ohne – allenfalls durch Auslegung zu ermittelnde – Vertragsparteien kein Vertrag zustande kommt.

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