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Dokument-ID: 987557
2.3.3 Allgemeines zum Entgelt
Definition
Für das arbeitsrechtliche Entgelt gibt es keine Legaldefinition. In Abgrenzung zum Aufwandsersatz ist Entgelt neben dem Gehalt (Angestellte) bzw Lohn (Arbeiter) alles, was der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Austausch mit dessen Arbeitsleistung zur Verfügung stellt.