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Dokument-ID: 1023420
2.6.8 Essensbons, freie/verbilligte Mahlzeiten und Getränke
Allgemeines
Damit es im Rahmen einer Lohnabgabenprüfung zu keiner Beanstandung bezüglich der Abgabenfreiheit der Essensbons kommt, muss der Arbeitgeber darauf achten, dass die Voraussetzungen für eine Abgabenfreiheit vom Arbeitnehmer und den Partnerbetrieben (Gaststätten) eingehalten werden.