4 Schicht- und Turnusarbeit
Begriffe
Unter Schichtarbeit versteht man eine (regelmäßig geplante) Arbeitszeiteinteilung, bei der sich zwei oder mehrere Arbeitnehmer am selben Arbeitsplatz ablösen; dh die Arbeitnehmer erbringen ihre Normalarbeitszeit in zeitlicher Abfolge (vgl Pfeil, Zeller Kommentar2, Rz 37 zu §§ 3–4 AZG), sodass die Arbeitszeit des einen Arbeitnehmers – zumindest teilweise – mit der Ruhezeit des anderen Arbeitnehmers zusammenfällt. Eine teilweise Überlappung der Arbeitszeit ist unschädlich. Wesentlich für die Schichtarbeit ist die regelmäßig geplante Abfolge der Normalarbeitszeiten an einem Arbeitsplatz. Keine Schichtarbeit liegt daher bei vorübergehenden Anschlussarbeiten (Überstunden, Einsatz von Teilzeitmitarbeitern etc), auch wenn diese am selben Arbeitsplatz erfolgen, vor.