Neu
Dokument-ID: 254123
2.1 Entlassung wegen Dienstunfähigkeit
Dienstunfähigkeit
Der Arbeitgeber ist zur Entlassung berechtigt, wenn der Arbeitnehmer unfähig ist, die versprochenen oder den Umständen nach angemessenen Dienste zu leisten. Das trifft dann zu, wenn dem Arbeitnehmer die zur Dienstleistung notwendigen körperlichen, geistigen oder rechtlichen Voraussetzungen