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Dokument-ID: 281652
4.2 Berufskrankheiten
§ 177 führt aus, dass alle in der Anlage 1 zum ASVG angeführten Krankheiten zu den Berufskrankheiten zählen, wenn sie durch Ausübung der die Versicherung begründenden Beschäftigung verursacht wurden. Beispiele gemäß Anlage 1 zum ASVG: