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Redaktion FORUM Media | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.3 Höhe der Abfertigung

Höhe der Abfertigung alt

Thema

Die gesetzliche Abfertigung beträgt für Arbeiter und Angestellte (§ 23 und § 23a AngG) bei einer ununterbrochenen Dauer des Arbeitsverhältnisses von

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