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Dokument-ID: 247516
1.1 Anspruch auf Abfertigung alt
Grundvoraussetzung
Grundvoraussetzung für die gesetzliche Abfertigung ist ein ununterbrochenes Arbeitsverhältnis von mindestens drei Jahren. Der Anspruch auf eine gesetzliche Abfertigung richtet sich nach der Art der Beendigung des Dienstverhältnisses, daher besteht er gem § 23 Abs 7 AngG nicht, wenn der Dienstnehmer selbst kündigt, wenn er ohne wichtigen Grund vorzeitig austritt oder wenn ihn ein Verschulden an der vorzeitigen Entlassung trifft.