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Dokument-ID: 293412
1 Betriebsrat
Betriebsrat
Der Betriebsrat handelt unabhängig und weisungsfrei. Seine Funktionsausübung soll aber dennoch im Einklang mit der überbetrieblichen Interessenvertretung stehen. Dem Betriebsrat kommt gegenüber der Belegschaft politische Verantwortlichkeit zu. Die Betriebsversammlung kann ihn jederzeit ohne Angabe von Gründen seines Amtes entheben. Daher beruft der Betriebsrat in der Regel vor jeder wichtigen Entscheidung eine Betriebsversammlung ein, um deren Meinung zu hören.