Neu
Dokument-ID: 1104499
1.1 Das neue „Whistle-Blowing-System“
Einführung
Ab 17.12.2021 muss die EU-Whistleblowing-Richtlinie in österreichisches Recht umgesetzt sein. Für Juristische Personen des Privatrechts mit einer Mitarbeiteranzahl über 250 Mitarbeiter ist die Bereitstellung eines internen Meldekanals ab dem Jahr 2022 zwingend vorgeschrieben.