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FORUM Media (aga) | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.1 Vorliegen eines freien Dienstverhältnisses

Unter einem freien Dienstnehmer versteht man eine Person, die sich zu Dienstleistungen für einen Auftraggeber für bestimmte oder unbestimmte Zeit zur Erbringung von Dienstleistungen verpflichtet und

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