Neu
Dokument-ID: 1096902
6.4 Arbeitsinspektorate
Für die Überprüfung und Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes und des Arbeitsruhegesetzes sind die Arbeitsinspektorate zuständig. Bei Übertretung der Straftatbestände in § 28 AZG können empfindliche Verwaltungsstrafen verhängt werden, zum Beispiel bei Überschreitungen der täglichen und wöchentlichen Höchstarbeitszeit, Nichtgewährung von Ruhepausen und Verstoß gegen Aufzeichnungspflichten.