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Magdalena Ferner | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.4 Arbeitsinspektorate

Für die Überprüfung und Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes und des Arbeitsruhegesetzes sind die Arbeitsinspektorate zuständig. Bei Übertretung der Straftatbestände in § 28 AZG können empfindliche Verwaltungsstrafen verhängt werden, zum Beispiel bei Überschreitungen der täglichen und wöchentlichen Höchstarbeitszeit, Nichtgewährung von Ruhepausen und Verstoß gegen Aufzeichnungspflichten.

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