4.1.2 Österreichische Gesetzgebung
(folgender Text ist als Kommentar zu verstehen)
Gemäß dem § 13 AStV ist jede Klima- und Lüftungsanlage, welche in einer Arbeitsstätte zum Einsatz kommt, einmal jährlich auf ihren ordnungsgemäßen Zustand „nach den Regeln der Technik“ zu prüfen. Durch die offene Haltung des Gesetzgebers bzw das Fehlen einer konkreten Vorgabe in welcher Art und in welchem Umfang eine Lüftungsanlage und die einzelnen dazugehörigen Baugruppen zu prüfen und zu bewerten sind, fehlen dem Markt elementare Handlungsanweisungen. Die aktuell verfügbaren technischen Regelwerke decken sich aufgrund der vorgegebenen Prüfintervalle nicht mit den Erfordernissen des österreichischen Gesetzgebers. Daher ist es notwendig, dass ein für die Instandsetzung/Reinigung einer Lüftungsanlage beauftragtes Unternehmen, die entsprechenden Anwendungsgebiete der am Markt vorhandenen technischen Standards kennt. Abhängig von der Verwendungsart der zu reinigenden Lüftungsanlage, MUSS die jährliche Inspektion gemäß eines bzw mehreren anerkannten technischen Standards erfolgen.